Betriebshaftplicht

Die BHV deckt die Risiken ab, die aus der Ausübung einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit entstehen und für die der VN und seine Mitarbeiter von Dritten zur privatrechtlichen Haftung herangezogen werden können.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Betriebsinhaber. Dazu gehören die Risiken aus

 den jeweiligen betrieblichen Tätigkeiten,

  • aus Immobilienbesitz (Betriebsstätte)
  • sowie aus der Verantwortlichkeit für die Mitarbeiter.

Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher beruflicher / betrieblicher Tätigkeiten gibt es auch eine Vielzahl entsprechender BBR mit jeweils besonderen Deckungseinschlüssen. Nachfolgend werden die wichtigsten und gängigsten mit entsprechenden Musterbedingungstexten (die variieren können) dargestellt.

 
 
 
Für wen? (Klientel) Für eigenständige Ausübung einer beruflichen/betrieblichen Tätigkeit
Wozu?

Absicherung der Haftungsrisiken aus

  • den betrieblichen/beruflichen Tätigkeiten,
  • der Betriebsstätte (Immobilienbesitz),
  • der Verantwortlichkeit für die Mitarbeiter.
Wie?

Eigenständiger Vertrag (BHV)

Wie weit? (Umfang Versicherungsschutz)

jeweilige auf die zu versichernde Tätigkeit abgestellte RBE mit Möglichkeiten der Deckungserweiterung durch weitere Bausteine

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