Pferdehaftpflichtversicherung

Rundum sicher im Sattel

Sie sind unsere treuen Begleiter und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken.
Egal ob Pony, Esel oder Pferd, man möchte bei seinem Liebling einfach jeden Fall der Fälle bestens abgesichert wissen.

Neben dem Schutz für den Liebling selbst, wie z. B. mit einer Tier-Kranken- oder Tier-OP-Versicherung, ist allerdings auch die eigene finanzielle Absicherung nicht zu unterschätzen. 

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung kann Sie genau hier unterstützen! Doch warum ist diese so wichtig?

Lassen Sie uns gemeinsam dieser Frage auf den Grund gehen und vielleicht sogar den, für Sie und Ihren liebsten Vierhufer, bestmöglichen Schutz finden!

 
 
Wussten Sie schon?

Wussten Sie schon?

Als Eigentümer eines Tieres haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht.

Daher ist in einigen Bundesländern der Abschluss einer Tierhalter-Haft­pflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben. Doch egal ob vorgeschrieben oder nicht, ein Abschluss ist jedem Pferde- und auch Hundehalter zu empfehlen. Denn je nach Schaden können auf Sie hohe Schadenersatzansprüche zukommen.

Angefangen von einem einfachen Blechschaden, der bereits mehrere Tausend Euro kosten kann, bis hin zu einem Per­sonenschaden, für den unter Umständen mehrere Millionen Euro benötigt werden.

 

Damit Sie in jeder Situation fest im Sattel sitzen bleiben!

Damit Sie in jeder Situation fest im Sattel sitzen bleiben!

Die Zeit hat gezeigt, dass es immer mehr Fälle gibt, in denen mit oder durch den liebsten Vierbeiner etwas passiert, dass über die Grenzen der normalen Tierhalterhaftpflichtversicherung hinaus geht. 
Und genau unter diesem Aspekt habe ich mir den aktuellen Markt für Sie angeschaut!

Die Adcuri ist z. B. eine Versicherung, die in ihrem THV-Tarif nicht nur die Prämien, sondern auch die Leistungen optimiert hat.

Einige kleine Highlights sind:

    • Forderungsausfall inkl. Rechtsschutz
    • Sachschäden an mobilen Gegenständen
    • Schäden an geliehenen/ gemieteten Transportanhängern/ Transportern bis € 50.000,-
    • Schäden an fremden geliehenem oder gemietetem Reitzubehör, einschließlich "Sättel zur Probe" bis € 50.000,-
    • Kosten für Abholung durch einen Abdecker nach einem versichertem Schadenfall € 5.000,-
    • Schäden durch Pferderipper bis € 10.000,-