Frachtführerversicherung (Transportversicherung)
Die Güterschaden (hier Frachtführerhaftpflicht) Versicherung ist eine Pflichtversicherung die gewerbsmäßig Güter transportieren und Transporte mit Fahrzeugen über einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t erledigen. Sie zählt zu den allgemeinen Güterschadenversicherungen (auch Transporthaftpflicht oder Verkehrshaftung genannt). Ohne den Nachweis einer Frachtfühererversicherung (Transportversicherung) darf das Gewerbe als Spediteur, Frachtführer oder Transportunternehmen nicht ausführt werden. Bei Transporten gegen Entgelt ohne Erlaubnis oder Versicherung drohen empfindliche Bußgelder und Strafen.
Gegenstand der Versicherung ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche Beförderung von fremden Gütern mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes.
Die CMR Versicherung
Die CMR Versicherung ist eine Form der Verkehrshaftung, welche die Haftpflicht des Frachtführers gegenüber des Auftraggebers (auch Eigentümer) der beförderten Ware nach CMR (Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route)) versichert.
Der Umfang dieser Versicherung umfasst in der Regel:
- - 8,33 Sonderziehungsrechte (40 SzR nach AdSp)
- die Befriedigung begründeter Ansprüche
- die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
- Schadenminderungs-, Rettungs- und Feststellungskosten Bergungs-,
Beseitigungs- und Vernichtungskosten
- Beförderungsmehrkosten
- Havarie-Grosse-Beiträge
SZR = Sonderziehungsrechte
Zusätzliche mögliche Einschlüsse oder Erweiterungen:
- fremde Container oder Wechselaufbauten
- auch Flüssigkeiten oder Kühltransporte
- Erhöhung der Haftung auf 40 Sonderziehungsrechte
- Einschluss höherwertiger Güter
Häufig verstehen Frachtführer CMR als Geltungsbereich Europa. Der Geltungsbereich kann aber auch auf bestimmte Länder eingegrenzt werden, und wirkt sich positiv auf die Prämie aus.
Fahren Sie überwiegend in die selben Länder, so kann sich unter Umständen die Prämie erheblich reduzieren. Für Versicherungsschutz bei nationalen Beförderungen erstreckt sich der Geltungsbereich auf Deutschland.