Gewässerschaden
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch das Eindringen von Heizöl oder anderen gewässerschädlichen Stoffen in das Grundwasser entstehen. Auch Kosten für Versuche, die der Versicherte zur Abwendung von Schäden unternommen hat, werden ersetzt.
Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung sollte von allen Hausbesitzern abgeschlossen werden, deren Häuser über eine Ölheizung mit zugehörigen ober- oder unterirdischen Heizöltanks verfügen. Der Betreiber des Öltanks haftet nach § 89
Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch ohne eigenes Verschulden in unbegrenzter Höhe, wenn anderen durch eine Gewässerverunreinigung infolge austretenden Öls Schäden entstanden sind. Hinzu kommen Sanierungskosten gemäß § 4 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz und ggf. § 90 WHG.