Gut geschützt durch eine Privathaftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherungen (PHV)
Haftungsgefahren lauern nicht nur bei betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten, auch der private Lebensbereich birgt etliche Risiken schadenersatzpflichtig gemacht zu werden.
Aus den Erläuterungen zu den Haftungsgrundlagen konnten Sie entnehmen, dass der
- Halter eines Kraftfahrzeuges,
- Inhaber eines Öltanks,
- Hauseigentümer,
- Hunde- und Pferdehalter
verschuldensunabhängig,
der
- Hauseigentümer,
- Familienvater,
- Dienstherr eigenen Haushaltspersonals
aus Verschulden mit umgekehrter Beweislast,
der
- Hobbysportler,
Mieter aus Verschulden
für aus diesen Bereichen entstehende Schäden haftet.
Für Schäden aus dem privaten Lebensbereich gibt es für diese verschiedenen Bereiche auch spezielle Haftpflichtversicherungen.
Der Bereich der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist in einer eigenen Versicherungssparte geregelt und wird daher nicht im Rahmen dieses guides erläutert.
Zu den Arten der Allgemeinen Haftpflichtversicherungen erhalten Sie nachstehend die wesentlichsten Informationen.
PRIVAT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Die wichtigste und umfassendste Haftpflichtversicherungsart dabei ist die Privat-Haftpflichtversicherung (PHV). Obwohl sie eigentlich jeder braucht, haben nur ca. 60% der Haushalte in Deutschland eine solche abgeschlossen. Dabei ist sie auf dem Versicherungsmarkt günstig und mit weitem Versicherungsumfang zu erhalten. Grundlage des Deckungsumfangs ist auch hier die AHB sowie die je nach Anbieter differierenden BBR.
ANWENDUNGSBEREICH
Versichertes Risiko und versicherte Personen Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens - mit Ausnahme der Gefahren eines Betriebes, Berufes, Amtes (auch Ehrenamtes), einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
Grundsätzlich versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Eine Haftpflichtversicherung hat für den Einzelnen und für Familien eine große Bedeutung, da jeder sich unachtsam verhalten und dadurch gegenüber anderen zum Schadenersatz, meist aus der Verschuldenshaftung des § 823 BGB verpflichtet sein kann. Im Privatleben ist dies z.B. als
- Teilnehmer am Straßenverkehr (als Fußgänger, Radfah- rer, Inliner, Skateboard– oder Scooter-Fahrer),
- Freizeitsportler (z.B. Fußballer, Skifahrer, Jogger, Wande- rer, Paddler),
- Tierhalter (z.B. Katze, Meerschwein),
- Immobilieninhaber (Haus, Wohnung – gleich ob Eigentum oder Miete),
- Aufsichtsperson (z.B. Vater, Babysitter),
- Gastgeber oder Gast einer Feier o.ä.,
- Hobbygärtner,
- Kinogänger, Theaterbesucher etc.
Es können aber auch nicht alle Risiken, die aus den Gefahren des täglichen Lebens entstehen, durch die PHV abgedeckt werden. Nicht darüber versicherbar sind Ansprüche aus Gefahren, die nicht dem privaten Lebensbereich unterfallen sondern dem Bereich der Betriebs- und Berufshaftpflicht zugeordnet werden.