Riester-Rente
Welche Vorteile bietet ein Riester-Vertrag?
Die Riester-Rente garantiert im Alter ein zusätzliches laufendes Einkommen, das lebenslang gezahlt wird. Eine attraktive staatliche Förderung hilft bei der Finanzierung dieser privaten Zusatzversorgung. Auf Wunsch kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz und/oder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden.
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten vor einer vorzeitigen Verwertung bei Arbeitslosigkeit geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die Riester-Rente soll vor allem Familien mit Kindern die eigenverantwortliche Altersvorsorge erleichtern. Deshalb unterteilt sich die Riester-Zulage in eine Grundzulage, die der Versicherte erhält und eine Kinderzulage, die pro Kind gezahlt wird. In einigen Fällen ist die Zulage vom Staat erheblich höher als die selbst eingezahlten Beiträge.
Die staatliche Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Grund- und einer Kinderzulage und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Grund- und Kinderzulage beträgt für die Jahre 2006 und 2007 jeweils 114 Euro pro Person und 138 Euro pro Kind. Ab 2008 jährlich 154 Euro pro Person und 185 pro Kind.
Der Abschluss einer Riester-Rente kann zusätzliche Steuervorteile bringen. Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV beigefügt werden. Das Finanzamt prüft auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage. Ist dies nicht der Fall, überweist die Behörde nur die Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, wird auch der über die Zulage hinausgehende Betrag gezahlt.
Eine interessante Vorsorgemöglichkeit ist die Riester-Rente auch für junge Leute, die einen Einstieg in ihre private Altersvorsorge suchen. Weil das Sparkapital von Riester-Verträgen im Falle von Arbeitslosigkeit vor der vorzeitigen Verwertung geschützt ist - die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben darauf keinen Zugriff - eignet sie sich ebenso für alle Arbeitnehmer, die einen Jobverlust befürchten müssen.
Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Was eine Riester-Rente bringt
Die volle staatliche Zulage - 154 Euro Grundzulage und 185 Euro pro Kind ab 2008 - gibt es nur, wenn der Versicherte einen so genannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften.
Für die Jahre 2006 und 2007 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf drei Prozent der erzielten Einkünfte abzüglich der staatlichen Zulage. Ab 2008 beträgt er vier Prozent. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Für 2006 und 2007 sind dies jeweils 1.575 Euro, ab 2008 pro Jahr 2.100 Euro.
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der so genannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder wer im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt mindestens den Sockelbeitrag, um die volle Zulage zu erhalten.